Betreuung



Seit dem 1.1.2017 stehen allen Menschen mit Pflegegrad 1-5 durch den § 45 b SGB XI monatlich 125 € und durch den § 39 SGB XI Verhinderungspflege jährlich 1612 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Ein engagiertes Mitarbeiterteam stellt sich diesen Aufgaben. Hierbei ist uns für den Pflegebedürftigen ein fester Bezugspartner von wichtiger Bedeutung. Ein Mitarbeiterwechsel erfolgt daher nur, wenn dieser erkrankt oder im Urlaub ist.