Kurzzeitpflege



Nahestehende Angehörige sind eine wichtige und verlässliche Hilfe, um bei Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben zu können. Sie können die Grundpflege nach § 37 SGB XI übernehmen. Jedoch kann es Anlässe geben, die den pflegenden Angehörigen sporadisch oder auch regelmäßig verhindern, seine Fürsorge auszufüllen. Dies können eine eigene Erkrankung, terminliche Verpflichtungen, Urlaub, Erholung und Freizeit für sich selbst sein. Verhinderungspflege kann auch als Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Von der Kurzzeitpflege können fünfzig Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel ambulant als Verhinderungspflege genutzt werden