Seit dem 1.1.2017 stehen allen Menschen mit Pflegegrad 1-5 durch den § 45 b SGB XI monatlich 131 € und durch den § 39 SGB XI Verhinderungspflege jährlich 3.539 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Ein engagiertes Mitarbeiterteam stellt sich diesen Aufgaben. Hierbei ist uns für den Pflegebedürftigen ein fester Bezugspartner von wichtiger Bedeutung. Ein Mitarbeiterwechsel erfolgt daher nur, wenn dieser erkrankt oder im Urlaub ist.
Unsere Betreuung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und kann Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Unterstützung kombinieren. Typische Leistungen sind:
- Ganzheitliche Grundpflege
(Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilität, Unterstützung bei der Ernährung) - Medizinische Behandlungspflege
(Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutzuckerkontrolle, Kompressionsstrümpfe) - Nächtliche Betreuung
(Sicherheitsgefühl in der Nacht, Hilfe beim Toilettengang, Beobachtung des Schlafs) - Hauswirtschaftliche Unterstützung
(Kochen, Einkaufen, Reinigung, Wäschepflege) - Soziale Begleitung und Aktivierung
(Gespräche, Spaziergänge, Gesellschaft, Gedächtnisübungen) - Koordination mit Ärzten und Angehörigen
(Abstimmung, Pflegeplanung, Dokumentation, Kommunikation)
